2 Treffer in 2 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften
VG Würzburg: Neustarthilfe nach der Richtlinie für die Gewährung von Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen – Phase 3 (Überbrückungshilfe III)
Urteil vom 08.07.2024 – W 8 K 24.111
VG Würzburg: Neustarthilfe, Ablehnung und Rückforderung einer Neustarthilfe für das vierte Quartal 2021, vorbehaltener Schlussbescheid, Corona-Überbrückungshilfe als Betriebskostenpauschale, fristgerechte Einreichung der Endabrechnung durch den prüfenden Dritten versäumt, keine Kompensation von Grundrechtseingriffen, sondern Billigkeitsleistung, maßgebliche Verwaltungspraxis, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt, ständige Förderpraxis, kein Anhörungsmangel, keine individuelle Erinnerungspraxis als Bestandteil der Verwaltungspraxis innerhalb des Freistaats, Bayern, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nicht rechtzeitiger Einreichung der Endabrechnung, materielle Ausschlussfrist, keine Nachholungsmöglichkeit, Zurechnung des Verschuldens des prüfenden Dritten, kein Ermessensfehler, keine Willkür, keine Nachsichtgewährung, kein Ausnahmefall, kein Vertrauensschutz, Erstattungspflicht, keine Entreicherung
Urteil vom 04.11.2024 – W 8 K 24.394